Die Klage eines Schwerbehinderten Studenten vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist von Erfolg gekrönt. Der Heidelberger hat eine Schwerbehinderung mit dem Grad von 60 Prozent. Sein Antrag, der sich auf die Befreiung der Studiengebühren für ein Semster bezog, wurde von der Universität Heidelberg abgelehnt. Die Universität war nach der Vorlage des Behindertenausweises der Meinung, dass sei kein ausreichender Nachweis für eine Erschwernis beim Studium und verlangte ein Attest von einem Facharzt. Es sollte genau deklariert werden, wie sich die Behinderung auswirkt.
Gerichtlich wurde nun klargestellt, dass ein Schwerbehindertenausweis mit dem Grad von über 50 Prozent ausreichend ist, um erschwerte Bedingungen nachzuweisen. Grundlage für dieses Urteil ist neben dem Landeshochschulgebührengesetz auch das Gebot der Gleichbehandlung, das im Grundgesetz verankert ist. Der Verweis auf das Grundgesetz bezieht sich vor allem darauf, dass ein zusätzliches Attest Kosten verursachen würde, die vom Studenten zu tragen sind. Man könne davon ausgehen, dass Betroffene davon Abstand nehmen würden.